Teilnahmebedingungen

Miss Germany Content Experience 2021

Mit der Registrierung auf www.missgermany.com willigt Teilnehmerin der Nutzung und Verwertung der eigenen personenbezogenen Daten durch MGS und Partner ein. Weiter gilt Folgendes:

 

  1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

 

Teilnehmerin erklärt, folgende Bedingungen zu erfüllen und zu achten:

a) Alter ab 18 Jahren, keine öffentlich zugänglichen pornografischen Inhalte. Teilnehmerin erklärt, dass sie einen deutschen Wohnsitz oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

b) Teilnehmerin verpflichtet sich, niemanden in der Öffentlichkeit oder den sozialen Medien wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder wegen einer Behinderung zu diskriminieren oder herabsetzend zu behandeln oder zu bezeichnen. Teilnehmerin versichert, auch in der Vergangenheit nie mit einem solchen Verhalten in Erscheinung getreten zu sein.

c) MGS kann die im Profil hinterlegten Daten (z. B. Handynummer, Mailadresse) von Teilnehmerin an Partner von MGS (z. B. Medien, Partner) mit der hiermit gegebenen Einwilligung und somit DSGVO-konform weitergeben. Alle Informationen zum Datenschutz sind ersichtlich unter: missgermany.de/datenschutz.

d) Das Virus Covid-19 ist weiterhin allgegenwärtig. Alle Auswahlveranstaltungen werden unter den gesetzlichen Hygienebedingungen stattfinden, die dem Infektionsschutz aller Beteiligten dient. Teilnehmerin ist verpflichtet sich an die Hygienevorschriften der Behörden sowie die Hygienevorgaben der MGS zu halten. Bei Ausfall der Veranstaltung verbleiben anfallende oder bereits angefallene Kosten bei der jeweiligen Partei.

e) Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die Voraussetzungen nach Ziffer 1. nicht vorliegen oder sollte die Teilnehmerin gegen die ihr in dieser Ziffer 1. auferlegten Verpflichtungen schuldhaft verstoßen, ist MGS berechtigt, die Teilnehmerin zu disqualifizieren und Schadensersatz zu verlangen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Fall, dass aus einem wichtigen, in der Person der Teilnehmerin liegenden Grund, die weitere Zusammenarbeit für die MGS unzumutbar gemacht wird. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, sobald gegen die Teilnehmerin ein strafrechtliches Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren eingeleitet wurde bzw. wird. In allen Fällen der Beendigung der Vertragsbeziehung und Aberkennung der jeweils erworbenen Auszeichnung ist die Teilnehmerin verpflichtet, die Verwendung der Auszeichnung in der Öffentlichkeit gleich in welchem Medium zu unterlassen.

f) Teilnehmerin verpflichtet sich ferner, in ihrem öffentlichen Auftreten stets den guten Ruf der Auszeichnung einer MISS und die Belange von MGS zu wahren und alles zu unterlassen, was die Auszeichnung einer MISS und den Ruf von MGS zu schädigen geeignet ist. Dies gilt über das Ende des Vertrags hinaus. MGS behält sich diesbezüglich Schadensersatz vor. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtungen hat MGS das Recht – ggf. nach vorheriger Abmahnung – diesen Vertrag fristlos zu kündigen und eine von MGS zu bestimmende Vertragsstrafe zu fordern, deren Angemessenheit im Streitfalle vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist.

 

KOOPERATIONEN UND PRESSE

a) Die Teilnehmerin muss alle Medientermine (wie Interviews und Auftritte in TV, Radio, Zeitungen und Social Media), soweit sie im Zusammenhang mit der Teilnahme bei Miss Germany stehen, bei MGS melden und, soweit nicht abweichend vereinbart, von MGS verhandeln lassen.

b) Die Teilnehmerin muss alle Bookings (auch Social Media) die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Teilnahme bei Miss Germany stehen, bei MGS melden und sich diese von MGS genehmigen, schriftlich bestätigen und , soweit nicht abweichend vereinbart, von MGS verhandeln lassen. Markenkooperationen mit Partnern der MGS erfolgen ausschließlich in Absprache bzw. durch MGS.

c) MGS erhält eine entsprechende Provision in Höhe von 20 Prozent zuzüglich gegebenenfalls anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer von der jeweiligen Auftrittsnettovergütung. Teilnehmerin verpflichtet sich, das Honorar selbst ordnungsgemäß zu versteuern. Eine Garantie für die Erteilung von Aufträgen solcher Art an Teilnehmerin wird von MGC ausdrücklich nicht übernommen.

d) Die Teilnehmerin erklärt zudem, dass sie keinen Managementvertrag unterschrieben hat und auch keinen während der Laufzeit dieses Vertrages anderweitig unterschreiben wird, der im Widerspruch zu den hiermit anfallenden Aufgaben steht.

e) Die Teilnehmerin verpflichtet sich ferner, dass sie auf ihrem Instagram-Account Foto- und Videocontent, mit mind. 1x Story und 1x Feed-Post je Veranstaltung von Miss Germany (Casting Experience, Network Experience, Camp und Finale) kreiert und auf ihrem Instagram-Account, den sie in ihrer Bewerbung angegeben hat, veröffentlicht. Teilnehmerin ist weiter verpflichtet, den Account von MGS (@missgermany_official) sowie aller Partnerunternehmen in jedem veröffentlichten Inhalt aus diesem Vertragsverhältnis zu verlinken und namentlich zu erwähnen. Das Letztentscheidungsrecht über die kreative und redaktionelle Ausgestaltung des Foto- und Videocontents sowie der Umfang des Contents liegt bei der Teilnehmerin.

 

  1. ÜBERNAHME IN DAS MANAGEMENT DER MGS

 

a) Sollte die Teilnehmerin unter die Top 10 der Miss Germany Wahl kommen, wird sie automatisch in das Talent Management von MGS In diesem Fall gelten zusätzlich die Regelungen des Abschnitt III der Miss-Germany-2022-Bestimmungen (Anlage).

b) Sollte die Teilnehmerin die Wahl gewinnen und Miss Germany 2023 werden, gelten zusätzlich alle Regelungen der Miss-Germany-Bestimmungen (Anlage).

 

  1. NUTZUNGSRECHTE, LEISTUNGSSCHUTZ-
    UND SONSTIGE RECHTE

 

a) Hiermit überträgt die Teilnehmerin an MGS sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte aus der Mitwirkung an MGS-Veranstaltungen als exklusive und weiter übertragbare Rechte ohne inhaltliche, zeitliche oder räumliche Beschränkung zur weltweiten Verwertung in sämtlichen Medien, insbesondere das Recht, Film- und Lichtbildwerke zu bearbeiten und ganz oder in Teilen der Öffentlichkeit beliebig häufig entgeltlich oder unentgeltlich zugänglich zu machen, in elektronischen Datenbanken und Datennetze insbesondere bei allen Social Media Networks (Facebook, Twitter, lnstagram, TikTok, YouTube, google plus, tumblr etc.) einzuspeisen und gegen Entgelt oder unentgeltlich an Nutzer zu übertragen zum Zwecke der akustischen und/oder visuellen Wiedergabe, Vervielfältigung, Weiterübertragung und/oder Speicherung. Eingeschlossen sind die Videogrammrechte, d. h. das Recht zur Verwertung von Film- und Lichtbildwerken, ganz oder in Teilen durch Vervielfältigung und Verbreitung auf allen technischen, digitalen und analogen, audiovisuellen Systemen zu gewerblichen und nichtgewerblichen Zwecken auch auf anderen als in ursprünglich verwendeten Bild-/Tonträgern. Eine Weiterverwendung durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden. MGS ist Inhaberin der Nutzungsrechte an den im Zusammenhang mit der Miss Germany Wahl gefertigten Fotografien. Zugleich überträgt die Teilnehmerin der MGS gemäß § 31a UrhG auch sämtliche Rechte für unbekannte Nutzungsarten exklusiv und unentgeltlich. Insbesondere ist Gegenstand der Übertragung auch das Recht an allen von der Teilnehmerin geschaffenen Lichtbildern, die Teilnehmerin der MGS zur Verfügung stellt.

b) Die Teilnehmerin versichert, dass sämtliche Urheber-, Nutzungs, Foto- und Persönlichkeitsrechte an eingesandten Bildwerken von der Teilnehmerin bei ihr liegen. Die Teilnehmerin überträgt alle Fotorechte – inklusive einer eventuellen Bearbeitung der Fotos – ohne gesonderte Vergütung an MGS. Sollte sich herausstellen, dass die Teilnehmerin entgegen der vorstehenden Versicherung nicht uneingeschränkt die Rechte an den von ihr eingesandten Lichtbildern innehat und sollten aus diesem Grunde von dritter Seite Ansprüche gegen MGS geltend gemacht werden, ist die Teilnehmerin verpflichtet, MGS von jedweder Inanspruchnahme freizustellen und etwaige Kosten der Abwehr der Inanspruchnahme zu erstatten.

c) Insbesondere hat Teilnehmerin über alle geschäftlichen Belange in der Öffentlichkeit Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht gilt über das Ende des Vertrages hinaus.

 

  1. DIE STAFFEL 2023/2024

 

Sollte die Teilnehmerin Miss Germany-Top40-Finalistin werden, wird ein Zusatzvertrag zwischen MGS und der Teilnehmerin geschlossen. Sollte die Teilnehmerin eine Top40-Finalistin werden, verpflichtet sich die Teilnehmerin an den entsprechenden Events teilzunehmen.

 

  1. SCHADENSERSATZ

 

Sollte die Teilnehmerin vorsätzlich nicht an den Events teilnehmen, behält sich MGS vor, anteilig Kosten in Höhe von 500,- Euro (u.a. für die Fotograf:innen, das Styling-Team) in Rechnung zu stellen. Ausgenommen sind wichtige Gründe wie Krankheit, sofern diese durch ärztliches Attest nachgewiesen sind, oder höhere Gewalt.

 

  1. WIRKSAMKEIT DES VERTRAGS

 

a) Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit Vertragsunterschrift und endet am 31. Dezember 2024. Sollte die Teilnehmerin unter die Top 10 der Miss Germany Wahl kommen, kann sich die Vertragsdauer der Managementvereinbarung § 10 Abs. 1 der Miss-Germany-2022-Bestimmungen (Anlage) automatisch verlängern, wenn sie nicht jeweils sechs (6) Monate vor Beendigung der jeweils laufenden Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird.

b) Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine den Sinngehalt annähernde gleiche oder vergleichbare wirksame Regelung zu vereinbaren.

c) Der Vertrag wird rechtskräftig, wenn MGS ein gegengezeichnetes Exemplar zusammen mit der Fotokopie des Personalausweises (Vorder- & Rückseite) bis 31.07.2023 vorliegt. Sollte der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, kann Teilnehmerin nicht an den Miss Germany-Events teilnehmen.

d) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, soweit zulässig, Oldenburg.